MB-45 Rauchschutzsystem

Rauchdichtigkeit

Klasse Sa, S200

Das System MB-45D dient zur Ausführung von Trennwänden mit ein- und doppelflügeligen Rauchschutztüren der Klasse Sa und S200 nach EN 13501-2:2016-07. Damit die Türen ihre Funktion als Rauchschutztür erfüllen können, müssen hauptsächlich geeignete Dichtungen am Umfang der Flügel, Verglasungen oder andere Füllungen sowie Schwellendichtungen eingesetzt werden.

Neue AbP (Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis, gemäß Prüfung DIN 18095-2) für Aluprof MB-45D Rauchschutzsystem.

Dieses allgemeine bauaufsichtliche Prüfzeugnis gilt für die Herstellung von einflügligen und zweiflügligen Rauchschutztüren als Aluminiumrohrahmentür mit Füllung und Produktbezeichnung „MB-45D-RS-1“ bzw. „MB45D-RS-2“ und ihrer Verwendung als Rauchschutzabschlüsse als RS-1 bzw. RS-2 gemäß Prüfung DIN18095-2¹), nachfolgend RSA genannt, nach Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (VV TB Bln) Teil C, Ausgabe 2022/04, lfd. Nr. 3.1 RSA, die den Anforderungen dieses allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnisses entsprechen, sind geeignet, die Ausbreitung von Rauch in Gebäuden zu behindern.

Systemeigenschaften:

  • Profilbautiefe 45 mm,
  • 1-flg. und 2-flg. Türen mit Seiten-, Oberlichtern,
  • Sprossenprofile im Flügel,
  • Bogenelemente,
  • Verstärkungsprofile, Kopplungsprofile,
  • Verglasung ESG / VSG, Paneele,
  • Schwellenlos mit absenkbare Bodendichtung oder Schleifdichtung mit flacher Schwelle,
  • Verwendung in Flucht- und Rettungswege; Notausgangverschlüsse nach DIN EN 179, Panikverschlüsse nach DIN EN 1125

MB-45D-RS-1 RSA nach diesem allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnis dürfen die nachstehenden angegebenen lichten Durchgangsmaße weder über- noch unterschreiten (Breite x Höhe): kleinste Abmessungen: 468 mm x 1669 mm größte Abmessungen: 1368 mm x 3134 mm Türen nach diesem allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnis dürfen die nachstehenden angegebenen lichten Rahmenaußenmaß weder über- noch unterschreiten (Breite x Höhe): kleinste Abmessungen: 601 mm x 1750 mm größte Abmessungen: 1501 mm x 3200 mm Abmessungen von Oberlicht & Seitenteil (Breite x Höhe): größte Abmessung Oberlicht: 3400 mm x 1462 mm größte Abmessung Seitenteil: 1230 mm x 3201 mm Die Gesamthöhe inkl. Oberlicht von 4000 mm darf nicht überschritten werden.

MB-45D-RS-2 RSA nach diesem allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnis dürfen die nachstehenden angegebenen lichten Durchgangsmaße weder über- noch unterschreiten (Breite x Höhe): kleinste Abmessungen: 1152 mm x 1669 mm größte Abmessungen: 2885 mm x 3134 mm Gangflügel kleinste Abmessungen: 468 mm x 1669 mm größte Abmessungen: 1308 mm x 3134 mm Standflügel kleinste Abmessungen: 468 mm x 1669 mm größte Abmessungen: 1368 mm x 3134 mm Türen nach diesem allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnis dürfen die nachstehenden angegebenen lichten Rahmenaußenmaß weder über- noch unterschreiten (Breite x Höhe): kleinste Abmessungen: 1285 mm x 1750 mm größte Abmessungen: 1501 mm x 3200 mm Abmessungen von Oberlicht & Seitenteil (Breite x Höhe): größte Abmessung Oberlicht: 3400 mm x 1462 mm größte Abmessung Seitenteil: 1230 mm x 3201 mm Die Gesamthöhe inkl. Oberlicht von 4000 mm darf nicht überschritten werden.

Der RSA darf nur in folgende Wandbauarten eingebaut werden:

  • Wände aus Mauerwerk nach DIN 1053-14), Wanddicke ≥ 115 mm, Steinfestigkeitsklasse mindestens 12, Mörtelgruppe ≥ II, oder
  • Wände aus Beton nach DIN 10455), Wanddicke ≥ 100 mm, Festigkeitsklasse mindestens C12/15, oder
  • Wände aus Porenbeton-Block- oder – Plansteinen nach DIN 4165-36), , Wanddicke ≥ 115 mm, Steinfestigkeitsklasse 4, oder
  • Wände aus bewehrten – liegenden oder stehenden – Porenbetonplatten, sofern für diese eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung vorliegt, Wanddicke ≥ 115 mm, Festigkeitsklasse G 4.4, oder
  • Wände (Höhe ≤ 5 m) nach DIN 4102-47) Tabelle 48 aus Gipskarton-Feuerschutzplatten oder Gipskarton-Bauplatten, Anschluss an U-Stahlprofile mit einer Mindest-Abmessung 40 mm x 50 mm x 40 mm x 2 mm, oder
  • Montagewände (Höhe ≤ 5 m) in Ständerbauweise (Holz- oder Stahlständerkonstruktion), mit mindestens einseitiger geschlossener, dichter Beplankung aus mineralischen Plattenwerkstoffen oder Holzwerkstoffplatten, oder
  • Verglasung als nicht tragende Trennwandsystem „MB-45D-RS-1“, oder
  • Anschluss an Stützen aus Holz oder Stahl.

Es können folgende geregelte Zubehörteile verwendet werden:

  • Bänder nach DIN EN 19359) bzw. DIN 1827210)
  • Türschließer außen aufgesetzt oder Türflügel montiert, mit oder ohne integrierter Schließfolgeregelung nach DIN EN 115411)
  • Türschließer mit Öffnungsautomatik (Drehflügelantrieb) und hydraulischer Dämpfung nach DIN 18263-412)
  • Schlösser für Rauch- und Feuerschutzabschlüsse nach DIN1825013) auch in Verbindung mit DIN EN 17914) bzw. DIN EN 112515) oder Schlösser nach DIN EN 1220916) unter Einhaltung der * Abmessungen nach DIN 18250 mit Eignung für Rauchschutztüren
  • Türdrückergarnitur für Rauch- und Feuerschutzabschlüsse nach DIN 1827317)
  • Elektrisch betriebene Feststellanlagen gemäße allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassung

Zubehörteile dürfen verwendet werden, wenn die Verwendbarkeit der Zubehörteile für diese RSA durch einen gültigen Verwendbarkeitsnachweis nachgewiesen ist.

  • Brand- und Rauchschutz- sowie Rauchabzugssysteme
  • Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis MB-45D 15-002374-PR01 AbP-C05-0103-de-05 (seite 1)
  • Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis MB-45D 15-002433-PR01 AbP-C05-0103-de-05 (seite 1)
  • Informationsblatt Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis für MB-45D
  • Product card